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Daten und Fakten
Die Mittelmeerinsel Malta ist das kleinste, aber auch das reichste der neuen Mitgliedsstaaten der EU. Tourismus, Exportwirtschaft und der Finanzdienstleistungssektor sind die drei Säulen der maltesischen Wirtschaft. Mit 6,8 Prozent liegt die Arbeitslosenquote derzeit deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Der Anteil von Frauen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen ist der niedrigste in der erweiterten EU überhaupt und umfasst nur etwa ein Drittel. Ca. 60 deutsche Tochterunternehmen von insgesamt rund 200 ausländischen Firmen sind auf Malta tätig. Das Lohnniveau ist vergleichsweise niedrig. Der Mindestlohn für eine Vollzeitbeschäftigung liegt bei 557 EUR im Monat. Die meisten Malteser gehen deshalb mehreren Beschäftigungen nach.
Arbeitserlaubnis
Auch nach dem EU-Beitritt Maltas benötigen Bürger aus der Europäischen Union aufgrund einer Sonderregelung eine staatliche Arbeitserlaubnis, um einer festen Beschäftigung auf dem Inselarchipel nachzugehen. Der Arbeitgeber beantragt diese bei der „Expariate and Nationality Divison“ in Valletta (Tel: +356 2122 5231). Häufig muss der Arbeitnehmer die Arbeitsgenehmigung selbst bezahlen. Im Falle einer Bedrohung des lokalen Arbeitsmarktes durch einen zu starken Zustrom von neuen Arbeitskräften aus der EU, kann der maltesische Staat bis 2011 ohne Absprache mit Brüssel Arbeitserlaubnisse zurück halten. Eine entsprechende Klausel wurde der EU-Beitrittserklärung Maltas beigefügt.
Stellensuche
Wer eine Arbeit auf Malta sucht, sollte sich zunächst an die Arbeitsverwaltung der Employment and Training Corporation (ETC) in Hal Far wenden. Stellenausschreibungen sind unter anderem auf der offiziellen Website der Körperschaft unter www.etc.gov.mt zu finden. Gegebenfalls macht es Sinn, die Tageszeitungen nach Stellenausschreibungen zu durchforsten. Allerdings stoßen ausländische Arbeitssuchende häufig auf größte Schwierigkeiten bei der Jobsuche. Selbst bei einer überdurchschnittlichen Qualifikation ist es kaum möglich, ohne persönliche Referenzen eines mehr oder weniger einflussreichen Maltesers überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Arbeitsuchende aus dem deutschsprachigen Raum sollten sich deshalb zunächst an eine der deutschen Firmen auf Malta wenden. Bei der Adresssuche können entweder die maltesischen Yello Pages oder ein Blick auf die Website der Deutsch-Maltesischen-Handelskammer (www.german-maltese.com) hilfreich sein.
Arbeitsverträge
Einer Beschäftigung auf Malta geht immer ein stillschweigender oder ausdrücklicher Arbeitsvertrag voraus. Er muss unbedingt in schriftlicher Form vorliegen und die Beschäftigungsbedingungen genau angeben. Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Frist. Bei Dienstleistungsverträgen gilt der Arbeitnehmer als unbefristet beschäftigt, sofern er nicht innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Ablauf des ersten einen neuen Dienstleistungsvertrag erhält.
Probezeiten
Das Arbeitsverhältnis beginnt in der Regel mit einer 6-monatigen Probezeit, während derer sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen können. Die Vertragspartner können sich auf kürzere, aber auch auf längere Probezeiten (bis zu einem Jahr) einigen. War der Arbeitnehmer länger als einen vollen Monat ohne Unterbrechung bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, beträgt die Kündigungsfrist eine Woche.
Urlaubsanspruch
Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Jahr. Hinzu kommen nationale und gesetzliche Feiertage, die weitere 14 arbeitsfreie Tage ausmachen. Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, erhöht sich der Urlaubsanspruch auf einen zusätzlichen Tag. Teilzeitbeschäftigte, die mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten, haben einen anteilmäßigen Mindestanspruch auf alle gesetzlichen Feiertage und den Jahresurlaub sowie auf Abwesenheit wegen Krankheit, Geburt, Trauerfall, Hochzeit und Verletzung.
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