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EU-Heimtierausweis
Haustiere, die von einem EU-Land in ein anderes Land der Europäischen Union befördert werden, benötigen seit dem 1. Oktober 2004 einen einheitlichen EU-Heimtierausweis. Die Daten des bislang gängigen Internationalen Heimtierausweises können vom Veterinär im Ausgangsland in einen EU-Heimtierausweis übertragen werden. Neben Großbritannien, Irland und Schweden behält sich auch Malta das Recht vor, die Einfuhr von Haustieren nach dem EU-Beitritt zu reglementieren. Ziel ist es, die maltesischen Inseln weiterhin tollwutfrei zu halten. Das so genannte „Pet travel Scheme“ (PETS) erlaubt es Haltern von Hunden, Katzen und Frettchen, ihre Tiere unter bestimmten Voraussetzungen mit nach Malta zu nehmen. Alle anderen Haustierhalter müssen sich auf eine sechsmonatige Quarantäne-Zeit einrichten, sofern sie nicht von einer tollwutfreien Insel nach Malta einreisen.
“Pet travel Scheme“ (PETS)
Tierhalter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (sowie aus einer ganzen Reihe anderer Länder – siehe: „Erklärung über den Wohnsitz“) können ihre Hunde, Katzen und Frettchen dann ohne Quarantänemaßnahmen nach Malta einführen, wenn -ihre Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, -sie einen EU-Heimtierausweis mit sich führen, der sie als eben jene Mikrochipträger ausweist, -sie gegen Tollwut geimpft sind, und diese Impfung ausreichend dokumentiert ist, -sechs Monate vor Reiseantritt eine Tollwut-Erreger freie Blutprobe genommen wurde, -und der Nachweis erfolgt, dass sie in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor dem Einchecken nach Malta gegen Bandwürmer und Zecken behandelt worden sind.
Mikrochip
Der Mikrochip muss der Internationalen Standards Organisation (ISO) Standard 11874 oder Annex A zum ISO Standard 11785 entsprechen. Vor Reiseantritt sollte die Funktionstüchtigkeit des Chips vom Tierarzt geprüft werden. Falls der Chip nicht den angegebenen ISO-Standards entspricht, kann er bei der Einreise nach Malta nicht gelesen werden. Der Tierhalter muss in diesem Falle selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen.
Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung kann ab dem dritten Lebensmonat des Haustieres jederzeit nach dem Einsetzen des Mikrochips erfolgen. Der Impfstoff muss ein inaktives Tollwutvakzin sein, das auf Malta oder im Wohnsitzland zugelassen ist. Der Tierarzt muss Geburtsdatum, Mikrochipnummer, Impfzeitpunkt, den Produktnamen des Impfstoffs, das nummerierte Impfetikett sowie das Datum der Auffrischungsimpfung im Impfzeugnis festhalten. Dieses ist bei der Einreise nach Malta mitzuführen.
Bluttest
Ca. 30 Tage nach der Tollwutimpfung – jedoch sechs Monate vor Reiseantritt – muss eine Blutprobe entnommen werden, um zu kontrollieren, ob das Heimtier ausreichend gegen Tollwut geschützt ist. Die Blutprobe wird vom Tierarzt an ein dafür zugelassenes Labor zur Analyse eingeschickt. Der Antikörpertest muss größer-gleich 0.5 IU/ml sein. Wenn dieser Wert nicht erreicht wird, müssen Impfung und Bluttest gegebenenfalls erneuert werden.
Behandlung gegen Parasiten
24 bis 48 Stunden vor jedem Einchecken nach Malta muss das Tier mit Praziquantel gegen Bandwürmer und Fiprinol gegen Zecken behandelt werden. Der Tierarzt muss die Behandlung mit Mikrochipnummer, Datum, Uhrzeit und Produktnamen der Wirkstoffe dokumentieren. Wenn die Behandlung gegen Parasiten nicht nachgewiesen werden kann, wird sie bei der Ankunft am Flughafen auf Malta durchgeführt, wobei das Tier für mindestens 24 Stunden in Quarantäne genommen wird.
Dokumentation
Alle Maßnahmen, die zur Erfüllung des Pet travel Schemes erforderlich sind (i.e. Tollwutimpfung, Bluttestergebnis und Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken), müssen vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Darüber hinaus stellen von der maltesischen Regierung oder von der Regierung des Wohnsitzlandes autorisierte Tierärzte ein offizielles PETS-Zertifikat aus. Dieses Dokument muss sorgfältig aufbewahrt werden, da es von der jeweiligen Fluggesellschaft vor der Einreise nach Malta geprüft werden muss. Das PETS-Zertifikat ist erst dann gültig, wenn sechs Monate nach der erfolgreich entnommenen Blutprobe vergangen sind. Es ist bis zur nächsten Auffrischungsimpfung gegen Tollwut gültig.
Erklärung über den Wohnsitz
Bei der Ankunft am Flughafen in Malta muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, dass das Tier zuvor nicht in ein Land verbracht wurde, dass nicht unter das Pet travel Scheme fällt. Zum PETS gehören Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt, Ascension Island, Australien, Barbados, Bermuda, Zypern, Falkland-Inseln, Hawaii, Japan, Monserrat, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena, Singapur und Vanuatu.
Benachrichtigung der tierärztlichen Regulierungsbehörde
Der Tierhalter ist verpflichtet, spätestens drei Werktage vor der Einreise nach Malta die Food and Veterinary Regulation Division in Albertown/Marsa über das Einführen seines Heimtieres zu benachrichtigen (Kontakt: Lucienne Cassar, Tel: 00356-21-225638 ext.317, 00356-21-225930 ext.371, 00356-21-237639 ext.371, 00356-21-242694 ext.371; Fax: 00356-21-238105; email: lucienne.cassar@gov.mt). Die Food and Veterinary Regulation Division stellt eine Einfuhr-Genehmigung aus. Liegt diese Genehmigung bei der Einreise noch nicht vor, muss das Tier so lange am Flughafen in Malta verweilen, bis ein offizieller Tierarzt die Einreisemodalitäten prüft.
Einreisezeiten
Tierhalter, die ihren Hund, ihre Katze oder ein Frettchen mit nach Malta nehmen wollen, sollten die offiziellen Arbeitszeiten der beauftragten Tierärzte am Flughafen in Malta beachten: Die Zulassung von mitgeführten Heimtieren erfolgt nur montags bis freitags zwischen 08:00 und 14:00 Uhr. Außerhalb der offiziellen Dienstzeiten besteht keine Möglichkeit, das Tier mit dem PETS-Zertifkat und dem EU-Heimtierausweis einem bevollmächtigten Tierarzt vorzustellen. Bei der Einreise an Werktagen nach 14 Uhr sowie samstags, sonntags und an öffentlichen Feiertagen wird das Tier deshalb vorübergehend in der kleinen Quarantäne-Station am Flughafen verwahrt, bis ein Tierarzt den Check-up vornehmen kann. Die Quarantäne-Station in Luqa ist telefonisch unter 00356-21-244236 zu erreichen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Einfuhr von Heimtieren nach Malta sind Lucienne Cassar (lucienne.cassar@gov.mt) und Dr. Geoffrey Schembri Adami Med. Vet. (geoffrey.schembri-adami@gov.mt) von der Food and Veterinary Regulation Division in Albertown, Marsa. Zu erreichen sind sie telefonisch unter
00356-21-2255638 00356-21-225930 00356-21-237638 00356-21-242694 jeweils mit der Durchwahl 371 oder 335
oder per Fax unter
00356-21-238105
erreichbar.
Tierärzte:
Abschliessend einige Adressen von Tierärzten:
Malta: Verzeichnis der Yello Pages (Malta) Ldt : Link
Deutschsprechende Tierärztin : Frau Dr. Borg, Praxis: 00356-21-442’843 (Birkirkara)
Gozo: Dr. Frankie Galea, Galea Veterinary Clinic, Triq Wied Seqer , Victoria-Gozo G 04 Tel. 00356-21-554’257
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