Bereits benutzte persönliche Gegenstände werden nicht verzollt, Jeder Erwachsene kann 200 Zigaretten oder die entsprechende Menge Zigarren oder Tabak sowie eine Flasche hocbprozentigen Alkohol, eine Flasche Wein und Parfum oder Eau de Toilette in angemessener Menge zollfrei einführen. Informationen erhalten Sie bei den Zollbehörden vor Ort.
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